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Prof. Rösch ist erster EBA-Gutachter auf dem Gebiet Instandhaltung

Das Eisenbahn-Bundesamt hat am 17.03.2011 Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Rösch als Gutachter im Sachgebiet Fahrzeuge für den Bereich Instandhaltung mit dem Schwerpunkt Prüfung Instandhaltungsmanagementsysteme und Instandhaltungsprogramme anerkannt. Er erhielt die EBA-Nr. 10M01A001 und ist damit der erste Gutachter, der für das neu geschaffene Bestellungsgebiet Instandhaltung von Fahrzeugen anerkannt wurde.

Wahrnehmung der ECM-Verantwortung

Anlässlich der EBA-Sachverständigentagung 2011 in Fulda wurde vom EBA darauf hingewiesen, dass in Deutschland durch die Festlegungen des § 32 AEG die Verantwortung für den sicheren Zustand seiner Fahrzeuge nicht delegierbar beim Halter liegt. Insofern bleibt er auch in der Verantwortung, wenn er die Funktionen der instandhaltungsverantwortlichen Stelle (ECM) an einen Dritten delegiert. Dies muss in einem Instandhaltungs-Management-System (MMS), das gleichermaßen die Verantwortung und Prozesse des Halters und der die ECM-Aufgaben wahrnehmenden Stelle definiert, verankert sein. Gern helfen wir Ihnen bei der Erarbeitung des MMS und der Wahrnehmung der Halter- und ECM-Verantwortung.

Sicherheitsbescheinigungen für EVU nach der neuen Richtlinie 1158/2010/EG

Seit Dezember 2010 gilt EU-weit die Verordnung 1158/2010/EG. Sie gilt unmittelbar in allen EU-Staaten, muss also nicht nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Sie enthält in den Anhängen 2 und 3 die neuen Kriterien, die das Eisenbahn-Bundesamt der Erteilung der europäischen Sicherheitsbescheinigung Teil A und dem Teil B für das deutsche Netz zu Grunde legt. Gern begleiten wir Sie beim Aufbau Ihres Sicherheits-Management-Systems (SMS) und bei der Erstellung der Antragsunterlagen für die Sicherheitsbescheinigung nach den neuen Kriterien.

EBA erteilt der Berliner S-Bahn neue Betriebsgenehmigung

Zitat vom Eisenbahn-Bundesamt:
"Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat der S-Bahn Berlin GmbH eine Betriebsgenehmigung mit Geltungsdauer bis Ende 2013 erteilt.
Das teilte die Bonner Behörde mit. Die Eisenbahnaufsicht habe bei ihrer Entscheidung berücksichtigt, dass das Unternehmen 2010 einiges getan habe, um die Instandhaltung der Fahrzeuge und die Sicherheit des S-Bahn-Betriebes zu verbessern. Nun müsse es beweisen, dass seine veränderten Prozesse geeignet sind, eine sichere Betriebsführung dauerhaft zu gewährleisten.
Vor einem Jahr hatte das EBA der S-Bahn mit Blick auf damals festgestellte Sicherheitsmängel zunächst nur eine für zwölf Monate gültige Betriebserlaubnis erteilt."

Erste interne System-Audits zur ECM- bzw. Instandhalter-Selbsterklärung durchgeführt

Die RöschCert GmbH&Co. KG hat im Dezember 2010 bei der B & V Leipzig GmbH, der ETZ Betriebs GmbH Herne und der Rail Service International Austria (RSI) Wien die internen Systemaudits zur ECM- bzw. Instandhalter-Selbsterklärung auf der Basis des Anhangs C1 des MoU ECM bzw. der ERA/REC/2009-0611 NT erfolgreich durchgeführt. Damit konnten diese Unternehmen ihre Selbsterklärung auf einer gesicherten, objektiven Grundlage abgeben.